Zitat:
Wäre die Frage, ob die Umsätze die Bildung von Rücklagen erlaubt hätten.
Nebenbei: Steht eigentlich garnicht zur Debatte, einen Kredit afzunehmen und den dann in den kommenden Jahren abzuschreiben?
Oder reicht die Bahn als Sicherheit nicht aus?
Ob die Umsätze, oder besser die GuV (in diesem Fall am besten ohne Abschreibungen [welche auf die Bahn eh schon getätigt sein dürften]) es ermöglicht hätte Rückstellungen zu bilden entzieht sich wohl unser aller Kenntnis. Für eine fachkundige Beurteilung braucht es da einfach Daten, die nicht wirklich vorliegen. Ich denke, wenn überhaupt könnte ATV etwas dazu beitragen.
Ein Kredit ist auch so eine Sache:
Es braucht zum einen Sicherheiten, um das Zinsniveau auf einen akzeptablen Satz zu drücken. Und diese Bahn als materieller Wert ist keine Sicherheit - vielmehr erfordert sie Investitionen, Modernisierungen um überhaupt weiter betrieben werden zu können und wird in Anbetracht der lokalen Situation auch nur wenig Geld beim Verkauf bringen. Die Frequentierung scheint überschaubar. Der Umsatz scheint grenzwertig zu sein und andere immaterielle Güter gibt es nicht. Was würde hier als Sicherheit gelten? Der Schrottwert der Bahn reicht nicht aus und für "Oldtimer"-Bahnen gibt es nicht den selben Markt wie für entschprechende Kfz - Anlagenwert ist also ungleich Anschaffungs-/Modernisierugspreis.
Das Abschreiben eines Kredits ist auch so eine Sache:
Per se kannst du einen Kredit nicht abschreiben. Der Zins kann angesetzt werden und die Investition folgt den AFA-Tabellen. Diese sind zwar buchhalterisch und steuertechnisch bindent, helfen aber bei der Bank wenig bis nichts.
Bsp:
In D wird eine gewerbliche Immobilie mit einer Abschreibungszeit von 50 Jahren gemäß Tabelle angesetzt, was 2% per annum entspricht. Änderungen müssen aufwändig belegt werden. Zinsdienste dürfen angesetzt werden, ok - aber auch nur über die effektive Laufzeit. Jetzt muss die Bahn aber in "angenommenen" 25 Jahren abbezahlt werden, was einer Tilgung von 4% pro Jahr, gemessen an der Abschreibungszeit entspricht - und schon hast du einen Kostenfaktor von 2% der Investitionssumme per Jahr in der Bilanz, welcher nicht geltend gemacht werden kann und dennoch verdient und gezahlt werden muss. Das klingt vielleicht lächerlich - aber 2% einer Seilbahn/KSB belaufen sich noch aktuellen Maßen (geschätzte Kosten einer technisch adäquaten Anlge vor Ort = ca. 6 Mio EUR) auf 120.000 EUR pro Jahr, die netto erwirtschaftet werden müssen um das Darlehen zu bedienen. Kosten für Schnee, Personal, Wartung, Pistenbully, etc. nicht inbegriffen.
OK, jetzt kann man uU die Abschreibungszeiten im Falle von Seilbahnen geringer ansetzen, wenn man argumentiert, dass mit der Generalüberhohlung quasi Neubaukosten entstehen (bzw: Unsere Experten [ATV?] werden vielleicht etwas dazu sagen können) oder das der wirtschaftlich planbare Zeitraum geringer ist - ich kenne die AFA-Tabelle für Seilbahnen im Speziellen auch nicht.
Es bleibt aber dabei:
Es muss Geld verdient werden, auch wenn die Fianzierungskosten angesetzt werden können, so muss erstmal das Geld für den Zinsdienst eingenommen werden, dann das für die Tilgung und dann das für den laufenden Betrieb - da kommt schon einiges zusammen. Speziell dann, wenn ich nicht mal soviel verdiene, um überhaupt meine Steuerlast zu drücken. Dann geht es schlicht weg auf Kosten des Eigenkapitals. Und ist dies irgendwann zu weit im roten Bereich, ist der Betrieb auch am Ende. Ob er will oder nicht.
Daher: Wie wäre es mit einer Stiftung (zB in Lux) für den Erhalt der Bahn, welche regelmäßig bilanztechnisch die Eigenkapitaldecke frisiert, resp. ausgleicht?
Diese spezielle Anlage wäre mir, im Rahmen eines Vördervereins, der einer speziellen Stiftung Geld zukommen lässt, durchaus 1000 CHF wert. Wie schaut es bei euch aus?
Es bleibt aber festzuhalten, dass man immer mehr verdienen muss, als das man abschreibt. Langfristig funktioniert es einfach nicht ohne Zuführung von Eigenkapital.