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BeitragVerfasst: Mo, 13.07.2009, 17:55 
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Am Jura Südfuss entstanden zwischen dem Ende des vorletzten Jahrhundert und dem Anfang des letzten Jahrhundert mehrere Funiculaires oder auch Standseilbahnen genannt. Eine davon ist die Standseilbahn Biel-Leubringen oder zu Französisch Bienne-Evilard. Sie wurde 1898 gebaut. Die anfänglich hölzernen Wagen wurden 1960 durch neue Fahrzeuge aus Blech ersetzt. Gleichzitig wurde die Fahrgeschwindigkit von 2 auf 5m/s erhöht. 1996 stand ein weiterer Umbau an. Der Unterbau der Strecke wurde mit Betonelementen saniert, zudem wurde die bis anhin verwendete Fahrleitung entfernt und durch Akkumulatoren auf den Fahrzeugen ersetzt. 2004 kam ein neuer Antrieb mit einem Drehstrommotor zum Einsatz.
2009 steht ein weiterer Umbau an. So stammen viele der Schienen aus den Jahren 1898 bis 1910. Jetztw erden sie ersetzt. Ebenfall ersetzt werden die beiden fast 50 Jährigen Fahrzeuge.
Damit wird die letzte Jurastandseilbahn auf den neusten Stand der Technik gebracht. Für euch war ich in den letzten Betriebstagen nochmals vor Ort!

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Grössteteil der 900m langen Strecke verläuft unterirdisch. Hier tritt der Wagen ans Tageslicht.

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Mittelstation Vogelsang/Chante de Merle befindet sich in der Streckenmitte. Bahn fährt unbesetzt daher die Perrons abgesperrt.

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Einzige Strassenkreuzung mit einer Brücke. Alle anderen werden unterfahren.

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Kurze oberirdische Abschnitt. Bahn dient ausschliessling dem Nahverkehr.

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Andere Seite zur Mittelstation. Wagen sind mit Kuhfängern ausgerüstet da die Wagen unbesetzt sind.

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Hier verschwindet der Wagen wieder im Stollen bis zur Talstation in Biel/Bienne. Rechts liegen schon die neuen Schienen bereit. Gleisbau macht die Firma Vanoli.

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Mittelstation. Auf diesem kurzen Abschnitt sind die Geleise mit Baumfallleitungen ausgerüstet.

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Baumfallleitungen unterhalb der Mittelstation zusammeggeführt und nur links der Fahrbahn.

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Moderner Asynchronmotor mit Frequenzumrichter als Antrieb. Not oder Hilfsantrieb ist nicht notwendig.

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Unterseite der alten Wagen. Zu sehen links die Schienenbremse und oben der Zugseilpoller.

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Seil und Antrieb bleiben bestehen. CWA liefert die Wagen, Garaventa baut den Rest um.

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Antrieb in Aktion.

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Kommandopult wird auch durch ein neue Bedienung mit Touchscreen ersetzt.

So das wars. Mittlerweile ist die Bahn Geschichte.
http://www.funic.ch


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BeitragVerfasst: Mo, 13.07.2009, 21:48 
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Zitat:
Baumfallleitungen
Von so 'was hab ich auch noch nie gehört - das hätte ich halt für irgendwelche Strom- oder Steuerleitungen gehalten :-)

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Da ich hier wie im Alpinforum von den Anhängern der Corona-Sekte verfolgt werde, werde ich hier nichts mehr schreiben oder lesen.
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BeitragVerfasst: Di, 14.07.2009, 7:49 
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RetroRebel
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Hey, danke für die schöne Reportage. Baumfallleitungen kannte ich übrigens auch noch nicht. ;)

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... the echo of a distant time ...


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BeitragVerfasst: Di, 14.07.2009, 16:44 
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Zum Thema Baumfallleitung:

Baumfalleitung wird bei Trassen die durch den Wald führen aufgespannt.
Sie werden von einem Überwachungsstrom durchflossen. Fällt ein Baum auf die Trasse, wird die Leitung entweder durchtrennt oder kommt mit der Erde in Verbindung. In Jedem Fall wird der Überwachungsstrom Unterbrochen oder bei Erdschluss kurzgeschlossen. Die hier eingesetzte FUA (System Deichmann) misst die Spannung. Sinkt die Spannung unter einen gewissen Schwellenwert (Kurzschluss) stellt die Bahn ab oder falls sie schon steht, kann gar nicht erst gestartet werden. Steigt die Spannung an (Unterbruch) gibt das selbigen Effekt. Andere Systeme Arbeiten mit dem Strom als Messgrösse. Ohmsches Gesetz. U= R x I

Vereinfachte Darstellung:
Bild


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BeitragVerfasst: Di, 14.07.2009, 21:09 
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Gibt's das nur, weil die Bahn führerlos ist? Bzw. gibt's sowas auch bei der "normalen" Eisenbahn?

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BeitragVerfasst: Mi, 15.07.2009, 19:20 
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Die Schweizer Verordnung über die Sicherheitsanforderungen an Standseilbahnen
(Standseilbahnverordnung) vom 17. Juni 1991 (Stand am 7. Mai 2004)1 meint dazu:

Zitat:
924 Besetzung der Stationen und Begleitung der
Fahrzeuge
.1 Die Antriebstation ist mit einem Maschinisten zu besetzen, der den
Betrieb überwacht, solange Reisende mit der Bahn befördert werden.
.2 Das Ein- und Aussteigen der Reisenden sowie das Schliessen der
Wagentüren ist zu überwachen.
.3 Jeder Wagen ist von einem instruierten Angestellten (Wagenbegleiter)
zu begleiten, solange Reisende mit der Bahn befördert werden.
.4 Mit der Bewilligung des Bundesamtes kann auf die Besetzung der
Stationen verzichtet werden, wenn:
.4.1 die Antriebstation in kurzer Zeit (etwa 30 Minuten) vom Personal erreicht
werden kann;
.4.2 die Fahrgeschwindigkeit nach Ziffer 341.3 nicht überschritten wird.
.5 Mit Bewilligung des Bundesamtes kann auf die Begleitung der Wagen
verzichtet werden, wenn:
.5.1 die Streckenverhältnisse einfach sind;
.5.2 die Strecke gegen Betreten durch Unbefugte gesichert ist
(Ziff. 313.1);
.5.3 die Strecke gegen umstürzende Bäume überwacht ist (Ziff. 671.2);
.5.4 auf der Strecke blockierte Wagen von Angestellten innert angemessener
Zeit erreicht werden können;
.5.5 die Fahrgeschwindigkeit nach Ziffer 341.3 nicht überschritten wird;
.5.6 die Witterungsverhältnisse es gestatten.
.6 Nach der Inbetriebnahme einer Bahn oder dem Umbau der elektrischen
Anlagen ist die Anlage während genügend langer Zeit - in der
Regel drei volle Betriebsmonate - von einem Maschinisten zu überwachen;
im ersten Betriebsmonat am Kommandostand.


Und der erwähnte Artikel 671.2:
Zitat:
.2 Seiten- und Oberleitungen, die für die Sicherheit wichtige Informationen
übertragen, sind durch Ueberwachungskreise auf Unterbruch,
gegenseitige Berührung und Erdschluss zu überwachen (Anwendung
nach Anh. 1, Ziff. 5.1.1)


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BeitragVerfasst: Mi, 15.07.2009, 20:11 
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Ok - wobei 5.1 ja ein ziemlicher Gummi-Paragraph sein dürfte - was sind "einfache" Streckenverhältnisse ....

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BeitragVerfasst: Mi, 15.07.2009, 20:59 
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Beiträge: 36
Wohnort: Innerschweiz
starli hat geschrieben:
Ok - wobei 5.1 ja ein ziemlicher Gummi-Paragraph sein dürfte - was sind "einfache" Streckenverhältnisse ....

Das gelbe, rote und blaue büchlein bestehen praktisch nur aus Gummi- Paragraphen :wink:


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BeitragVerfasst: Mi, 15.07.2009, 21:30 
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Beiträge: 8031
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Ok. Witterungsverhältnisse...

Seh ich das richtig, dass die Strecke nicht wenisgtens bei der ersten Fahrt morgens von einem Wagenbegleiter begleitet werden muss? Also weder abgegangen noch begleitet? Oder steht das bloß wo anders?

Soweit ich mich an eine Doku erinnere, geht an der Zugspitze jeden Tag einer die Zahnradbahn-Strecke zur Kontrolle zu Fuß ab ....

In Italien war es ja wohl mal usus, dass die Strecke von Sessel/Gondelbahnen täglich vor Inbetriebnahme abgegangen werden muss, daher ja auch früher immer die Fußwege im Schnee der Strecke entlang. Scheint aber seit wenigen Jahren nicht mehr nötig zu sein?

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BeitragVerfasst: Do, 16.07.2009, 6:54 
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Beiträge: 2503
Die Verordnung lässt wirklich viel Spielraum, allerdings das BAV bei der umsetzung eher weniger.

Zitat:
923 Prüffahrt
.1 Die Prüffahrt ist von einem instruierten Angestellten mit mindestens
einem Wagen durchzuführen. Dabei ist zu beobachten, ob:
.1.1 die Seilauflage und der Lauf der Seilrollen in Ordnung ist (Rundlauf,
Laufgeräusche);
.1.2 Eis- oder Schnee auf der Strecke den Betrieb gefährden oder den
Lauf der Seilrollen behindern könnte;
.1.3 die Seiten- und Oberleitungen in Ordnung sind;
.1.4 sich keine Fremdkörper auf dem Trassee befinden und die nötigen
Abstände von Bäumen vorhanden sind.
.2 Für die Prüffahrt gilt zudem:
.2.1 Während der Prüffahrt ist der Kommandostand zu besetzen.
.2.2 Bei ferngesteuerter Prüffahrt ist der Kommandostand unmittelbar
nach der Prüffahrt während einer Fahrt zu besetzen.
.2.3 Während der Prüffahrt dürfen keine Reisenden befördert werden.
.3 Auf die Prüffahrt kann in begründeten Fällen verzichtet werden,
wenn es die Witterungsverhältnisse gestatten und wenn während der
ersten Fahrt der Kommandostand besetzt ist und beide Fahrzeuge
begleitet werden.
.4 Bei automatisch gesteuerten Bahnen kann die Prüffahrt in begründe-ten
Fällen nach der täglichen Betriebsaufnahme durchgeführt werden.


Für Umlaufbahnen:
Zitat:
923 Prüffahrt
.1 Die Prüffahrt ist von einem instruierten Angestellten auf mindestens
einer Seite der Bahn durchzuführen. Dabei ist auf beiden Seiten der
Bahn zu beobachten, ob:
.1.1 die Seilauflage und der Lauf der Seilrollen auf den Stützen in Ord-nung
ist (Rundlauf der Rollen, Laufgeräusche);
.1.2 Eis- oder Schneeansatz an Rollenbatterien die Ueberfahrt, den Rol-lenlauf,
das Wirken von Stützenschaltern oder Seilfängern behindern
können;
.1.3 Eis- oder Schneeansatz an Stützenpodesten den Betrieb gefährden
können;
.1.4 Eis- oder Schneeansatz die Funktionsfähigkeit des Windmessers be-einträchtigen
können;
.1.5 die Schalter- und die Telefonleitung über dem leeren Förder- oder
Tragseil hängen;
.1.6 die nötigen Abstände von Bäumen und von der Schneedecke (auch
bei Vollast) vorhanden sind.
.2 Für die Prüffahrt gilt zudem:
.2.1 Vor Stationseinfahrten ist anzuhalten, wenn Eis- oder Schneeansatz
an den Einfahrteinrichtungen oder Schneeanhäufungen die Einfahrt
behindern könnten.
.2.2 Während der Prüffahrt ist der Kommandostand, bei ferngesteuerter
Prüffahrt die Ueberwachungsstelle der Ausgangsstation zu besetzen.
.2.3 Während der Prüffahrt muss eine Funkverbindung vorhanden sein.
.2.4 Während der Prüffahrt dürfen keine Reisenden befördert werden.
.2.5 Bei ferngesteuerter Prüffahrt ist der Kommandostand unmittelbar
nach der Prüffahrt während angemessener Zeit zu besetzen.


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