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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 8:49 
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Beiträge: 1107
Wohnort: gmunden/österreich
ein aktueller bericht bringt wieder einmal alle verantwortungsbewussten und vorsichtigen variantenfahrer ins gerede.
egal welches schigebiet betroffen ist und egal welcher nation die "wahnsinnigen" bei solchen oder ähnlichen aktionen angehören, die vergessenskurve bezüglich anderer vorfälle und unglücke scheint rapide abzunehmen.
http://vorarlberg.orf.at/stories/334470/

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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 11:44 
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Beiträge: 2503
Es kann jeden mal treffen. In der schweiz gibt es die retungsflugwache kurz Rega. Finanziert wird sie durch Gönnebeiträge. Für 30 Franken im Jahr (ca 20 Euros) erbringt die Rega folgende leistungen kostenlos:

Zitat:
Gönnerbestimmungen der Rega

Damit die Rega eine ständig einsatzbereite und professionell betriebene Flugrettung mit der entsprechenden Ausrüstung gewährleisten kann, ist sie auf ihre Gönner angewiesen.

Mit folgendem Mindestbeitrag werden Sie Gönner der Rega:
Fr. 30.-- pro Person
Fr. 70.-- pro Familie (Eltern mit ihren Kindern, die am Tage der Einzahlung
noch nicht 18 Jahre alt sind).
Fr. 40.-- für einzelne Elternteile mit ihren Kindern, die am Tage der Einzahlung noch
nicht 18 Jahre alt sind


Als Dank für diese Unterstützung erlässt die Rega ihren Gönnern die Kosten für die nachfolgend aufgeführten und von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen, falls Versicherungen, Krankenkassen oder andere leistungspflichtige Dritte für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen:


1. Schweiz (inkl. Fürstentum Liechtenstein)

-Rettungsflüge und medizinisch notwendige Flüge in das nächste für die Behandlung
geeignete Spital
-Rettungsaktionen durch Rettungskolonnen des Schweizer Alpen-Clubs (SAC)
-Suchaktionen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den zuständigen
-Organisationen, solange begründete Hoffnung besteht, Vermissten helfen zu können
-Evakuierungen und Präventiveinsätze bei Bedrohung von Leib und Leben
-Flüge zur Bergung von Toten im Einverständnis mit den zuständigen Behörden
-Flüge zur Bergung von verletzten, erkrankten oder totem Rindvieh bis zur nächsten,
-mit einem anderen Transportmittel erreichbaren Stelle, sofern die Tiereigentümer
natürliche Personen und Familiengönner sind.

2. Weltweit

-Beratung bei medizinischen Problemen im Ausland durch die Alarmzentrale der Rega
-medizinisch notwendige Repatriierungsflüge in die Schweiz für Gönner mit
Wohnsitz in der Schweiz (inkl. Fürstentum Liechtenstein) sowie für Auslandschweizer.


Gut dass es sowas gibt. Man sollte es aber nicht ausreizen. War auch schon froh, das die Rega einen abgestürzten Arbeitskollegen geborgen haben. In anderen Ländern wird das sehr schnell sehr teuer. :shock:


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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 12:46 
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Registriert: Mi, 29.10.2008, 15:27
Beiträge: 224
Wohnort: 79289 Horben
ATV hat geschrieben:
Es kann jeden mal treffen. In der schweiz gibt es die retungsflugwache kurz Rega. Finanziert wird sie durch Gönnebeiträge. Für 30 Franken im Jahr (ca 20 Euros) erbringt die Rega folgende leistungen kostenlos:


"weltweit" versichert ist man auch als Mitglied im Alpenverein: http://www.alpenverein.de/template_loader.php?tplpage_id=93.

Gruesse, Alexander.


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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 13:18 
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Beiträge: 1107
Wohnort: gmunden/österreich
ja leute, ich hoffe (bin der überzeugung), dass fast alle von uns (über adac, öamtc, zusazversicherungen, alpenverein, naturfreunde, schiverband, ...) hubschrauberbergungsversichert sind und im unglücksfall selbstverständlich geborgen werden (gratis).

im artikel geht es aber nicht um die versicherung an sich, sondern darum, dass in diesem fall eine anzeige stattfand und die herrschaften die kosten selbst zu tragen haben.

Warnungen ignoriert: Snowboarder angezeigt
Drei Snowboarder haben im Montafon trotz mehrerer Hinweistafeln auf eine Absturzgefahr den organisierten Skiraum verlassen. Ein Liftangestellter alarmierte die Rettungskräfte. Die Männer müssen die Bergung selbst bezahlen und werden angezeigt.
Beim Verlassen des organisierten Skiraumes hatten sie mehrere Hinweiszeichen auf eine Absturzgefahr ignoriert.
Ein Liftangestellter beobachtete die Snowboarder und alarmierte die Rettungskräfte. Die Männer wurden vom Hubschrauber C8 mittels Bergetau aus dem Tobel ausgeflogen.
Die drei Snowboarder werden angezeigt. Die Kosten für die Hubschrauber-Bergung haben sie selbst zu tragen.

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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 18:03 
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firngleiter hat geschrieben:
im artikel geht es aber nicht um die versicherung an sich, sondern darum, dass in diesem fall eine anzeige stattfand und die herrschaften die kosten selbst zu tragen haben.


ich weiss nicht, wie die Rechtslage in .at ist, aber in unserer Sektion gab es einen Fall in der Schweiz in der die Bergwacht alarmiert wurde obwohl sich die gesuchten nicht in Bergnot befanden. Hier zahlte die Versicherung problemlos.

Darf man denn in .at ein Skigebiet nicht verlassen, bzw. was ist die Grundlage der Anzeige?

Gruesse Alexander.


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BeitragVerfasst: Mo, 12.01.2009, 19:54 
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wenn man (schaltafelfahrer) vorsätzlich handelt - mehrere warntafeln missachtet - steigt die versicherung aus, ebenso wenn ein tatbestand einer "straftat" vorliegt.

grundsätzlich, denke ich, wird jede hubschrauberbergung in österreich (wenn man versichert ist) bezahlt.
egal, ob du dich im wald verlaufen hast, einen autounfall verursachst oder beim bergsteigen verunglückst.
in diesem fall scheint es so, dass die vorsätzlichkeit eine anzeige mit sich brachte und den einsatz niemand begleichen wird.

interessant - die arbeiterkammer schreibt dazu:
Doch wer zahlt die hohen Kosten, wenn ein Hubschraubertransport notwendig ist?
Wenn jemand verletzt ist, dann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur die medizinische Behandlung. Eine Bergung ins Tal muss man selber zahlen – wenn man keine private Unfallversicherung oder eine Reiseversicherung hat. Diese Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn z.B. ein Hubschraubertransport notwendig ist.
Eine Versicherung schützt nicht immer vor finanziellen Forderungen.
Wenn man Pistenregeln bricht, hilft die beste Versicherung nichts. Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung.

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